Erste-Hilfe-Kurs FFW Rannersdorf

Der Brockhaus definiert die erste Hilfe als sofortige, vorläufige Hilfeleistung an­gesichts offenbarer Ge­fahr für Gesundheit oder Leben eines anderen Menschen, bis ein Arzt die weitere medizinische Ver­sorgung übernimmt. Der Ablauf der ers­ten Hilfe gliedert sich in Sofortmaßnahmen wie die Ent­fernung eines Verun­glückten aus dem Gefahrenbereich, Benachrichtigung des Rettungsdienstes über den tele­fonischen Notruf oder Notrufsäulen, Versorgung des Betroffenen durch unmittelbare Hilfeleistung, wie Lagerung, Überwachung und Abwehr le­bensbedrohlicher Zustände durch Atem­spende, Herzmas­sage, Blutstillung, Not­verbände, u.a., bis zum Abtransport durch Rettungsfahrzeu­ge.

Doch grau ist alle Theorie. Um im Ernstfall auch wirklich schnell und ef­fektiv helfen zu können, ist die Teilnahme an ei­nem Erste-Hilfe-Kurs unabdingbar. Da­her haben Xaver Heidinger und Manfred Rampf von der FFW Rannersdorf für die Dorfgemeinschaft Rannersdorf-Zillendorf eben einen solchen organisiert. Allerdings in abgespeckter Form und vor allen Dingen bereits vorhandenes Wissen aufzufrischen und Unsicherheiten und Angst vor dem “Falschmachen“ zu beseitigen. Kursleiterin Tanja Spachtholz vom Malteser Hilfsdienst verstand es dabei, in lockerer Art und Weise, den neun Teilneh­mern an diesen zwei Abenden das nötige Wis­sen zu vermitteln und diese mit der einen oder anderen Anek­dote bei der „Stange“ zu halten. Besonderen Wert legte Spachtholz dabei auf Hilfeleistungen, wie sie gerade bei Notfällen im Alltag geleistet werden müssten. Als erstes, so die Kursleiterin, gilt es Ruhe zu bewahren und den eigenen Schreck zu überwinden. Die Unfallstelle abzusichern um weitere Schäden zu verhindern, sei der nächste Schritt, erklärte sie. Ist dieses erledigt, Hilfe herbeiholen und Notruf unter der Notrufnummer 112 absetzen.

Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: Wo geschah es? (möglichst genaue Angabe des Unfallortes). Was geschah? (Kurze Beschreibung des Unfallherganges). Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzungen? (Lebensbedrohliche Verletzungen besonders schildern). Wer meldet? Warten auf Rückfragen! Auch Neuerungen zur Ersten-Hilfe-Leistung erörterte sie den Teilnehmern. So erklärte die Kursleiterin den Anwesenden, dass man unter anderem bei Wiederbelebung bewusstloser Personen den Puls nicht mehr kontrolliert, weil dies zu unsicher ist und nur unnötig Zeit kostet. Stattdessen soll nur die Atmung überprüft werden. Denn, wer nicht atmet, hat in aller Regel auch keinen Pulsschlag. Geändert hat sich auch der Stellenwert der Beatmung bei Kreislaufstillstand. Hier ist die Herzdruckmassage als wichtigste Ersthilfe in den Vordergrund gerückt.

Wie Erste-Hilfe-Leiterin Tanja Spachtholz zum Ende be­merkte, habe man gesehen, dass trotzt eines frisch aufpolierten Fachwissens noch Fehler beim Hel­fen passieren können. Doch selbst wenn in der Aufre­gung mal eine Erste-Hilfe-Maßnahme nicht rich­tig gelingt, obwohl man sorgfältig und nach bestem Wissen handle, kann man dafür nicht straf­rechtlich belangt werden. Jede Hilfe, so Spachtholz, ist besser als nichts zu tun. Allerdings wies sie noch darauf hin, dass man Verletzten grundsätzlich keine Medikamente oder Salben geben darf. Vorstand Manfred Rampf bedankte sich zum Schluss bei Tanja Spachtholz mit einem kleinen Präsent für ihre hervorragend vorgebrachten Unterweisungen.